Kosten des Mandates
Rechtsanwältin Kurth wird Sie bereits im ersten Gespräch über die voraussichtlichen Kosten des Mandates informieren. Grundsätzlich werden die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Erweist sich ein Fall jedoch als wesentlich einfacher oder auch bedeutend umfangreicher, als zunächst angenommen, wird ein Pauschalhonorar vereinbart. Hierüber werden Sie unverzüglich in Kenntnis gesetzt.