Kosten
8 wichtige Fragen und Antworten zu den Kosten der anwaltlichen Beratung
1. Wann erfahre ich wieviel mich die anwaltliche Beratung kostet?
Sie werden bereits im ersten Gespräch von mir über die voraussichtlichen Kosten informiert. Dann können Sie in Ruhe entscheiden, ob eine Beratung für Sie in Betracht kommt.
2. Wonach richten sich die Kosten der anwaltlichen Beratung?
Die Kosten der anwaltlichen Beratung (Gebühr) regelt grundsätzlich das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Danach richten sich im Zivilrecht die Anwaltsgebühren nach der Höhe des jeweiligen Gegenstandswertes bzw. Streitwertes.
Unterschieden wird dabei zwischen der Geschäftsgebühr und der Verfahrensgebühr.
3. Was ist eine Geschäftsgebühr?
Die sog. Geschäftsgebühr fällt bei der außergerichtlichen anwaltlichen Vertretung an.
4. Was ist eine Verfahrensgebühr?
Die sog. Verfahrensgebühr fällt bei der gerichtlichen anwaltlichen Vertretung an.
5. Muß ich einen Vorschuss zahlen?
Grundsätzlich nehme ich bei neuen Mandanten einen angemessenen Vorschuss.
6. Tritt meine Rechtschutzversicherung für die entstandenen Kosten ein?
Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, werden die Geschäfts- oder Verfahrensgebühr möglicherweise von Ihrer Versicherung übernommen. Kontaktieren Sie Ihre Versicherung daher frühzeitig und lassen Sie sich die Kostenübernahme bestätigen.
7. Muß ich auch die Kosten eines Klageverfahrens tragen, wenn ich vor Gericht gewinne?
Grundsätzlich muß jeder Mandant ersteinmal die Kosten seines Anwaltes selbst tragen. Bei einem ganz oder teilweise gerichtlichen Obsiegen ("Gewinnen") sind diese Kosten gegebenenfalls vom Gegner ganz oder teilweise zu erstatten.
Selbstverständlich helfe ich Ihnen auch bei der Durchsetzung dieses Anspruches.
8. Was mach ich, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann?
1. Beratungshilfe:
Personen, die für eine außergerichtlichen Streitigkeit einen Anwalt benötigen, sich diese aber finanziell nicht leisten könen, haben die Möglichkeit einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Mit diesem können Sie bei mir gegen Zahlung einer geringen Gebühr von 15,00 EUR eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Die darüberhinausgehenden außergerichtlichen Kosten werden von der Landeskasse übernommen.
2. Prozesskostenhilfe:
Personen, die einen Anwalt für ein Klageverfahren benötigen, sich diesen aberfinanziell nicht leisten können, haben die Möglichkeit bei Gericht
Prozesskostenhilfe zu beantragen.